Grundsätzlich letzter Termin Briefwahlunterlagen
Grundsätzlich letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen (bis 13 Uhr, vgl. § 17 Abs. 4 KWO). In Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
#61462grün – GRÜNE wählen – für ein zukunftsstarkes Königstein!